Ausbildung gem.: ADR Kapitel 8.2
Lehrgangsziel :
Erwerb der ADR Bescheinigung (ADR Card)
Verlängerung der gültigen ADR Bescheinigung
Zielgruppe:
Fahrzeugführer die kennzeichnungspflichtige Mengen gefährlicher Güter auf
Straßenfahrzeugen befördern
Abschluss:
Prüfung durch die zuständigen Industrie und Handelskammer
Lehrgangsdauer:
Basiskurs zur Stück-und Schüttgutbeförderung – 2,5 Tage
Aufbaukurs für Tankfahrzeuge – 1,5 Tage
Auffrischungskurs (alle 5 Jahre) – 1,5 Tage
Inhalte:
Theoretische und Praktische Schulung in den Themen
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreneigenschaften
- Dokumentation und Begleitpapiere
- Fahrzeuge und Beförderungsarten
- Durchführung von Transporten und Verantwortungen
- Verwendung der mitzuführenden Ausrüstung
Nachweis:
von der Industrie und Handelskammer ausgestellte ADR Bescheinigung