

Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe
der Busse gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger,
auch Personenanhänger, gefahren werden.
Mindestalter:
24 Jahre, gemäß den genauen Vorgaben des BKrFGQ
sind niedrigere Altersgrenzen von 18 bis 23 Jahren gegeben
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D
besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.
In diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit
der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Sonstiges:
Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E und BE.