Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man sogar
zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und,
sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden
Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Befristung:
Die Klasse L ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Sonstiges:
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.