Dies ist der beliebte Bus-Schein für bis zu 16 Fahrgäste.
Mindestalter:
21 Jahre/ 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation
bzw. während einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung
von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer***** und einer Länge
von max. 8m
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
****: sitz entfällt