Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu,
Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer
Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine
C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse C1E setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. In diesem Fall darf
die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg, zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12000kg.
bzw. Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse > 3500 kg
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere
5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1(Gesundheitszustand),
Anlage 6 (Sehvermögen)
Sonstiges:
Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.