Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt.
In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen.
Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein Druckfehler,
aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.
Mindestalter:
21 Jahre, 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation oder im Rahmen einer
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre
durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges:
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G.
einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)