Die Führerscheinklasse B96 wird neu eingeführt.
Es handelt sich um einen speziellen Anhängerführerschein,
der auch als Caravanführerschein bezeichnet wird.
Mindestalter:
18 Jahre/ 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B96 setzt die Führerscheinklasse B voraus
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit
– zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
– zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3500 und 4250 kg
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B96 ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Sonstiges:
Bei Erwerb von B96 wird im Führerschein die Ziffer 96 eingetragen.
Zum Erwerb von B 96 ist keine Prüfung erforderlich. Voraussetzung ist
die Teilnahme an einer Schulung von mind. 7 Stunden Dauer,
der Umfang der theoretischen Schulung umfasst hierbei mind. 2,5 Stunden.