Diese neue Führerscheinklasse ergibt sich als Zusammenfassung der Klassen M und S.
Hier beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 45 km/h beschränkt,
aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1.
Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse AM die ideale Wahl.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h,
max. 50ccm bzw. 4 kW Nennleistung.
Befristung: Die Klasse AM ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss: Die Klasse AM schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
Sonstiges: Diese Klasse gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotoren mit diesen Anforderungen