Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren.
Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn.
Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder), wobei das Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg beträgt,
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, max. 15 kW und mehr als 45km/h,
einem Hubraum von mehr als 50ccm (bei Verbrennungsmotoren).
Befristung:
Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
Klasse A1 schließt die Klasse AM ein.