Die Führerscheinklasse B196 wurde neu eingeführt.
Hierbei ist es möglich mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können.
Mindestalter:
25 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B196 setzt die Führerscheinklasse B voraus und eine Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren
Fahrzeuge:
Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist).
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B196 ist unbefristet gültig.
Dieser gilt nur im Inland.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Sonstiges:
Bei Erwerb von B196 wird im Führerschein die Ziffer 196 eingetragen.
Zum Erwerb von B196 ist keine Prüfung erforderlich.
Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Schulung von mind. 9 Unterrichtseinheiten (a 90 min).
Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst hierbei mind. 4 Unterrichtseinheiten (a 90min) und die praktischen Übungen mind. 5 Unterrichtseinheiten (a 90min).