Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen
zulässige Gesamtmasse und die Anhängelast ist eingeschränkt worden.
Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen:
Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.
Mindestalter:
18 Jahre/ 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren (BF17) und
während einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
–oder–
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse > 750 kg,
wenn die zulässigen Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Sonstiges:
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren,
dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.