Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger
der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten
sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.
Schließlich kann man ihn später »nachholen«.
Mindestalter:
18 Jahre/ 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE,
die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat
(abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg,
aber max. 3500 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg
jedoch nicht mehr als 7000kg.
Befristung:
Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Sonstiges:
im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor
der Klasse B erteilt werden.