Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2.
Wie schon bei Klasse C beträgt das Mindestalter aber nunmehr 21 Jahre.
Mindestalter:
21 Jahre, 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation oder im Rahmen einer
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C
besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf
die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C
erteilt werden.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
wie Klasse C
Sonstiges:
Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE,
sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G.
einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)