Falls nötig, kann man den D1-Führerschein noch um eine Variante mit Anhänger erweitern.
Mindestalter:
21 Jahre / 18 Jahre nur nach bestandener Grundqualifikation bzw.
während einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D1
besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis
der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Sonstiges:
Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE.
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist. Führerscheine,
die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 verlängert werden!