Alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr.
An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt.
Mindestalter:
24 Jahre, gemäß den genauen Vorgaben des BKrFGQ sind niedrigere Altersgrenzen
von 18 bis 23 Jahren gegeben
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr
als 8 Personen außer dem Fahrer****
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2
(Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
!!!Ab dem 19.01.2013 (Ausstellungsdatum) ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet,
danach muss ein neuer Antrag gestellt werden wobei keine neue Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033
verlängert werden!!!
Einschluss:
Klasse D schließt die Klasse D1 ein.
****: sitz entfällt